Evaluation der Gestaltungssatzung Lippstadt
Die Identität und Anziehungskraft einer Stadt ist stark mit ihrem Stadtbild verknüpft. Die städtebauliche und architektonische Authentizität ist ein wichtiger Faktor im Ranking der Städte. Die Austauschbarkeit der Innenstadt ist unbedingt zu vermeiden. Das bedeutet zum einen, das baukulturelle Erbe zu schützen und zum anderen zeitgenössische Architektur gestalterisch und städtebaulich, auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Raums qualitätvoll zu integrieren.
Lippstadt hat in seiner Innenstadt eine Vielzahl denkmalgeschützter Gebäude und gehört zur Arbeitsgemeinschaft historische Stadt- und Ortskerne NRW. Zur Bewältigung der oben beschriebenen Aufgaben hat sich die Stadt eine Gestaltungssatzung gegeben. Die Effekte der Satzung und eine Ergänzung der Vorschriften erarbeitet ASS im Zuge der Evaluation der Gestaltungssatzung unter Beteiligung des Gestaltungsbeirats und der Öffentlichkeit.


